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 Honorar

 

"Nicht der Preis ist entscheidend, sondern der Wert" 

Die Gutachten on öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bürgen für eine hohe Qualität. Sie erhalten Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Wenn Sie sich nachfolgend mit der Honorierung meiner Leistungen beschäftigen, berücksichtigen Sie bitte, dass ich keine standardisierten Massen- oder  Computergutachten erstelle, sondern, entsprechend  den mir gesetzlich auferlegten Qualitätsanforderungen, qualitativ hochwertige Individualgutachten. Hierzu gehört in der Regel eine Ortsbesichtigung und die Einholung und Auswertung zahlreicher rechtlicher Informationen. Beides ist Grundlage für eine fundierte Bewertung.

Unabhängig davon stimme ich mit Ihnen, im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs vorab, die gewünschte Leistung ab und erstelle anschließend ein leistungs- und kostenoptimiertes Angebot. Sprechen Sie mich bei Fragen daher unverbindlich an.

 

Gutachten für private Auftraggeber

Am 18. August 2009 wurde § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), der bis zu diesem Zeitpunkt die Honorierung für Wertgutachten regelte, ersatzlos gestrichen. Dieses unterliegt somit der freien Vereinbarung. Um meinen Kunden jedoch auch zukünftig eine nachvollziehbare Grundlage zur Ermittlung des Honorars zu geben, orientiere ich mich bei der Ermittlung des Honorars an der "Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Gutachterausschüsse". Diese finden Sie unter dem Button "Links". Das konkrete Honorar besprechen ich gerne mit Ihnen persönlich. 

 

Gutachten für Gerichte

Gerichtsgutachten werden i. d. R. nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG) abgerechnet.

 

Standort- und Wettbewerbsanalysen

Bei Standort- bzw. Wettbewerbsanalysen erfolgt die Honorierung in Abhängigkeit von Aufgabenstellung und Aufwand.

 

Sonstige Leistungen

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung unserer Leistungen in Abhängigkeit vom Zeitaufwand. Hierbei beträgt der Stundensatz netto  100.-- je Stunde. (Brutto € 119,00.) Nebenkosten und Auslagen werden gesondert abgerechnet.

Individuelle Vereinbarungen, z. B. bei Mehrfachbeauftragungen oder im Rahmen von Folgeaufträgen, bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich.

 

Einbeziehung allgemeiner Vertragsbedingungen 

Die Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) ergänzen die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Gerne stelle ich Ihnen diese auf Wunsch zur Verfügung.